CareLit Fachartikel
Gericht: Verstoß gegen Menschenrechtskonventionen
Schubert, J.; · Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 7 · S. 4
Dokument
127323
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
2005 wurde der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch fristlos gekündigt, weil sie öffentlich auf Missstände in einer Pflegeeinrichtung ihres Arbeitgebers, dem Klinikund Pflegeheimbetreiber Vivantes, aufmerksam gemacht hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht darin eine Verletzung der Meinungsfreiheit.
Schlagworte
MENSCHENRECHTE
URTEIL
UNTERNEHMEN
BUNDESREGIERUNG
ENTSCHEIDUNG
PERSONAL
Wurde
Berliner
Altenpflegerin
Brigitte
Heinisch
Fristlos
Gekündigt
Öffentlich
Missstände
Pflegeeinrichtung