CareLit Fachartikel
Notfallpläne und Fortbildungen sind Pflicht
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 7 · S. 5
Dokument
127324
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach den QPR des MDK müssen ambulante Pflegeeinrichtungen über einen Notfallplan verfügen, der den Mitarbeitern der Pflegeeinrichtung bekannt sein muss. Alle in der Pflege und Hauswirtschaft tätigen Mitarbeiter/innen müssen alle zwei Jahre an einer Notfall-Fortbildung teilnehmen
Schlagworte
EINRICHTUNG
MITARBEITER
HAUSWIRTSCHAFT
STURZ
WIRTSCHAFT
ZERTIFIZIERUNG
Müssen
Ambulante
Pflegeeinrichtungen
Einen
Notfallplan
Verfügen
Mitarbeitern
Pflegeeinrichtung
Bekannt
Tätigen