CareLit Fachartikel
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abwägen
Arndt, M.; · Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 7 · S. 7
Dokument
127327
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Baden-Württemberg müssen Heimbetreiber allen Bewohnern ein Einzelzimmer zur Verfügung stellen. Die „Verordnung des Sozialministeriums zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs (LHeimBauVO) sieht aber auch Ausnahmeregelungen vor.
Schlagworte
BADEN-WÜRTTEMBERG
KRANKENZIMMER
NORDRHEIN-WESTFALEN
HEIMTRÄGER
INFORMATION
INTERNET
BERLIN
ZIELE
ES
Care konkret
Hannover