CareLit Fachartikel
Keine rosige Bilanz nach vier Jahren
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 7 · S. 10
Dokument
127330
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist nach Aufforderung des Gesetzgebers verpflichtet, halbjährlich Berichte zum Stand der Spezialisierten Ambulanten Palliativ-Versorgung (SAPV) abzuliefern - so lange eine flächendeckende Versorgung noch nicht erreicht ist. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll überprüfen, ob die Richtlinie zur SAPV-Verordnung tatsächlich umgesetzt wird. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht für die Versicherten seit April 2007.
Schlagworte
BERICHT
BUNDESREGIERUNG
GESETZ
HESSEN
KOSTENERSTATTUNG
ORGANISATION
Spitzenverband
Krankenkassen
Aufforderung
Gesetzgebers
Verpflichtet
Halbjährlich
Berichte
Stand
Spezialisierten
Ambulanten