Der Stiefpartner als »dritter Elternteil« eines nicht leiblichen Kindes?
Schenkel, J.-E.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 8 · S. 450 bis 457
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch Änderung des § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II mit Wirkung zum 1.8.2006 hat der Gesetzgeber geregelt, dass auf den Bedarfeines Kindes auch Einkommen und Vermögen des mit diesem Kind nicht verwandten in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners des Elternteils anzurechnen sind.2 Mit dieser Vorschrift ist im deutschen Fürsorgerecht Neuland betreten worden; verschärfend wirkt sich aus, dass dem Stiefpartner3 von seinem angerechneten Einkommen kein existenzsichernder Selbstbehalt bleibt und seine wirtschaftlichen Mittel nicht nur auf den Bedarf von minderjährigen, sondern darüber hinaus auch von bis zu 25-jährigen voll…