CareLit Fachartikel

Erforderlichkeit der Vertretung von Unbemittelten durch einen Rechtsanwalt; Versagung von Prozesskostenhilfe bei geringem Streitwert (BagateLlbereich); Wiedereinsetzung in den vor…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 8 · S. 475 bis 477

Dokument
127392
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
475 bis 477
Erschienen: 2011-08-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Zur Vermeidung der Benachteiligung von Mittellosen ist einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu entsprechen, wenn der mittellose Beschwerdeführer innerhalb der Frist des §93 Abs.1 BVerfGG einen Antrag auf Bewillig-ung von Prozesskosten hilf e und Beiordnung eines Rechtsanwaltes stellt und alle für die hierüber zu ergehende Entscheidung wesentlichen Angaben macht und die erforderlichen Unterlagen vorlegt. Wird dann über seinen Antrag erst nach Ablauf der Monatsfrist entschieden, hat der Beschwerdeführer die Fristüberschreitung wegen seiner finanziellen Bedürftigkeit nicht i.S.v. § 93 Abs. 2 Satz…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG URTEIL WAHRNEHMUNG GEWALT HEIZUNG UNTERLAGEN WOHNUNG HÖHE BEURTEILUNG ES ZFSH/SGB Starnberg