Erforderlichkeit der Vertretung von Unbemittelten durch einen Rechtsanwalt; Versagung von Prozesskostenhilfe bei geringem Streitwert (BagateLlbereich); Wiedereinsetzung in den vor…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 8 · S. 475 bis 477
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Vermeidung der Benachteiligung von Mittellosen ist einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu entsprechen, wenn der mittellose Beschwerdeführer innerhalb der Frist des §93 Abs.1 BVerfGG einen Antrag auf Bewillig-ung von Prozesskosten hilf e und Beiordnung eines Rechtsanwaltes stellt und alle für die hierüber zu ergehende Entscheidung wesentlichen Angaben macht und die erforderlichen Unterlagen vorlegt. Wird dann über seinen Antrag erst nach Ablauf der Monatsfrist entschieden, hat der Beschwerdeführer die Fristüberschreitung wegen seiner finanziellen Bedürftigkeit nicht i.S.v. § 93 Abs. 2 Satz…