Abweichender Bedarf für Bekleidung in Übergröße; Nichtzulassungsbeschwerde; Regelsatzanteil für Bekleidung und Schuhe; typisierter Bekleidungsbedarf
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 8 · S. 479 bis 481
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 1963 geborene Kläger bezieht wegen einer vom (insoweit ausschließlich zuständigen) Rencenversicherungsträger für den Zeitraum 28.8.2007 bis 31.3.2013 festgestellten vollen Erwerbsminderung laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Mit Schreiben vom 20.6.2008 beantragte er beim Beklagten eine Erhöhung der Regelleistung wegen laufenden Mehrbedarfes für Bekleidung. Bei einer Körpergröße von 1,83m und einem Gewicht von 126 kg habe er Konfektionsgröße 62/64 und Schuhgröße 46. Der Beklagte gewährte ihm mit Bescheid vom 29-8.2008 für den Monat Juli 2…