CareLit Fachartikel

Außergewöhnliche Umstände; Bedarfsbezogenheit; Erstausstattung; Erhaltungsund Ergänzungsbedarf; Zuschuss für Anschaffung einer Waschmaschine

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 8 · S. 481 bis 482

Dokument
127395
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
481 bis 482
Erschienen: 2011-08-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der 1959 geborene alleinstehende Kläger bezieht seit dem 1. 1. 2005 laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunter-halts nach dem SGB II von dem Beklagten. Zuvor erhielt er vom Sozialamt Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Im Jahre 2001 ist der Kläger nach jahrelanger Obdachlosigkeit in die von ihm bis heute bewohnte Wohnung eingezogen. Der Kläger ist aufgrund jahrelangen Dro-genmissbrauchs schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 70%, unter anderem ist er gehbehindert.

Schlagworte

BEDARFSPLANUNG URTEIL ZEIT KOSTEN GESETZ ENTSCHEIDUNG WOHNUNG HAND HÖHE ES RECHTSPRECHUNG VERSTÄNDNIS ZFSH/SGB Starnberg