CareLit Fachartikel
Außergewöhnliche Umstände; Bedarfsbezogenheit; Erstausstattung; Erhaltungsund Ergänzungsbedarf; Zuschuss für Anschaffung einer Waschmaschine
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 8 · S. 481 bis 482
Dokument
127395
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 1959 geborene alleinstehende Kläger bezieht seit dem 1. 1. 2005 laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunter-halts nach dem SGB II von dem Beklagten. Zuvor erhielt er vom Sozialamt Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Im Jahre 2001 ist der Kläger nach jahrelanger Obdachlosigkeit in die von ihm bis heute bewohnte Wohnung eingezogen. Der Kläger ist aufgrund jahrelangen Dro-genmissbrauchs schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 70%, unter anderem ist er gehbehindert.
Schlagworte
BEDARFSPLANUNG
URTEIL
ZEIT
KOSTEN
GESETZ
ENTSCHEIDUNG
WOHNUNG
HAND
HÖHE
ES
RECHTSPRECHUNG
VERSTÄNDNIS
ZFSH/SGB
Starnberg