Provisionen unzulässig!
Huber, M.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2011 · Heft 8 · S. 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Völlig unbewiesen und aufgrund der rechtlichen Lage auch nur schwer vorstellbar, sagt Streinzer zu diesem Vorwurf, „denn die Annahme von Provisionen in Zusammenhang mit der Hörgeräte-Versorgung würde einen disziplinarrecht-lichen Tatbestand verwirklichen. § 53 Abs 2 ÄrzteG ist diesbezüglich eindeutig, ergänzt der stv. Kammeramtsdirektor der ÖÄK, Johannes Zahrl: „Der Arzt darf keine Vergütungen für die Zuweisung von Kranken an ihn oder durch ihn sich oder einem anderen versprechen, geben, nehmen oder zusichern lassen. Rechtsgeschäfte, die gegen dieses Verbot verstoßen, sind nichtig. Leistungen aus solchen Rechts…