CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei Eingruppierung (NV Bühne)

Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 9 · S. 348 bis 350

Dokument
127418
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
348 bis 350
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Oberinspektoren und Inspektoren, Theaterund Kostümmaler, Beleuchtungsmeister und Beleuchter, Bühnenplastiker (Kascheure), Maskenbildner, Requisitenmeister und Requisiteure, Gewandmeister, Bühnenmeister, Veranstaltungstechniker, Tontechniker und Personen in ähnlicher Stellung sind Bühnentechniker im Sinne dieses Tarifvertrags, wenn mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbart wird, dass sie überwiegend künstlerisch tätig sind.

Schlagworte

PERSONALRAT TÄTIGKEIT ARBEITNEHMER VEREINBARUNG EINGRUPPIERUNG TVÖD BERUFSGRUPPEN DEUTSCHLAND PERSONEN SCHREIBEN ZEIT ES BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG VERSTÄNDNIS ARBEITSLEISTUNG