CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei Eingruppierung (NV Bühne)
Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 9 · S. 348 bis 350
Dokument
127418
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Oberinspektoren und Inspektoren, Theaterund Kostümmaler, Beleuchtungsmeister und Beleuchter, Bühnenplastiker (Kascheure), Maskenbildner, Requisitenmeister und Requisiteure, Gewandmeister, Bühnenmeister, Veranstaltungstechniker, Tontechniker und Personen in ähnlicher Stellung sind Bühnentechniker im Sinne dieses Tarifvertrags, wenn mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbart wird, dass sie überwiegend künstlerisch tätig sind.
Schlagworte
PERSONALRAT
TÄTIGKEIT
ARBEITNEHMER
VEREINBARUNG
EINGRUPPIERUNG
TVÖD
BERUFSGRUPPEN
DEUTSCHLAND
PERSONEN
SCHREIBEN
ZEIT
ES
BEURTEILUNG
RECHTSPRECHUNG
VERSTÄNDNIS
ARBEITSLEISTUNG