CareLit Fachartikel

Beachtliche Zustimmungsverweigerung bei Personalauswahl

Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 9 · S. 350 bis 353

Dokument
127419
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
350 bis 353
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Mit der Begründung, die beabsichtigte Einstellung verstoße gegen Art. 33 Abs. 2 GG, kann der Personalrat die Zustimmung wegen Verstoßes der Maßnahme gegen Rechtsvorschriften verweigern (§89 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HmbPersVG), wenn er unter Bezugnahme auf die Umstände des Einzelfalls erklärt, dass die Personalauswahl unter Missachtung des mit der Ausschrei-bung aufgestellten konstitutiven Anforderungsprofils erfolgt sei. Der Dienststelle steht kein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage zu, ob ein Bewerber um ein öffentliches Amt die von ihr in einer Ausschreibung aufgestellten objektiven Mindestanforderungen e…

Schlagworte

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