CareLit Fachartikel

Zu neueren Entwicklungen im Bereich der Gewaltopferentschädigung anlässlich neuerer Rechtsprechung zur Anspruchsberechtigung nach dem OEG bei erlittenem »Mobbing« und »Stalking«

Heinz, D.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 8 · S. 125 bis 134

Dokument
127427
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Heinz, D.;
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
125 bis 134
Erschienen: 2011-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Das alternativ erwogene Anspruchsmerkmal der »Gewaltkriminalität« konnte aus Sicht des damaligen Gesetzgebers nicht verwendet werden, weil es dieses im Strafrecht nicht gab, so dass diesbezüglich aus diesem Rechtsbereich keine Kontur-vorgaben zur Auslegung zur Verfügung standen. Dies galt insbesondere vor dem Hintergrund der uneinheitlichen Bedeutung des Gewaltbegriffs in verschiedenen Vorschriften des StGB (§§48,52,81,82,105, 106, 107 usw.), insbesondere um-fasst dieser »unverbindliche Gewaltbegriff«3 auch andere als die hier ausdrücklich gemeinten Pälle der Gewaltkriminalität gegen Personen4.

Schlagworte

MOBBING RECHTSPRECHUNG URTEIL GEWALT GERICHT BUNDESGERICHTSHOF STALKING FAKULTÄT ARBEIT GESUNDHEIT VERLEGENHEIT STRAFRECHT PERSONEN AUGE TOD LITERATUR