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Versicherungspflicht bei Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen

Marburger, H.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 8 · S. 134 bis 140

Dokument
127428
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Marburger, H.;
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
134 bis 140
Erschienen: 2011-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Der Begriff der Werkstätten für behinderte Menschen wird im Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGBIX) geregelt. Maßgebend sind die §§ 136 bis 144 SGB IX. Danach ist die Werkstatt für behinderte Menschen eine Einrichtung zur Teilhabe behinder-ter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des SGB IX und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Die Werkstatt für behinder-te Menschen hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,bestimmte Marburger, Versicherungspfhcht bei Tätigkeit in einer Werk…

Schlagworte

WERKSTATT ARBEITGEBER BEHINDERUNG RENTENVERSICHERUNG ARBEITSZEIT BEHINDERTER MENSCHEN LEISTUNG PERSÖNLICHKEIT PERSONEN ARBEITSLEISTUNG BUNDESREGIERUNG ARBEITSFÖRDERUNG REHABILITATION EIGNUNG BEURTEILUNG