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SGB IX §§ 71 Abs. 1, 73 Abs. 1, 80 Abs. 3 Erhebung der Ausgleichsabgabe - bei ausländischen Entleihern eingesetzte Leiharbeitnehmer eines deutschen Verleihers - Feststellungsbesch…

Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 8 · S. 145 bis 149

Dokument
127430
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
145 bis 149
Erschienen: 2011-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Am 12. 6. 2008 übersandte die Klägerin die Anzeige nach § 80 Abs. 2 SGB IX für das Jahr 2007. In einem beigefügten Schrei-ben wies sie darauf hin, bei ihr bestehe die Besonderheit, dass sie Arbeitnehmer an Entleiher in den Niederlanden entleihe und diese dort »im Wesentlichen« auch in den Niederlanden beschäftigt würden. Nach ihrer Auffassung müssten diese Arbeitnehmer bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe unberücksichtigt bleiben. Eine Einbeziehung in die Berech-nung der Abgabe bedeute einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit und gegen die Dienstleistungs-freiheit nach europäischem Re…

Schlagworte

ARBEITNEHMER AUSLAND ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG UNTERNEHMEN ARBEITSPLATZ ARBEIT DEUTSCHLAND MENSCHEN ARBEITSLEISTUNG BELGIEN SCHREIBEN PERSONEN HÖHE NIEDERLANDE ES