CareLit Fachartikel
Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen des Geschlechts - Tarifautonomie
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 8 · S. 484 bis 486
Dokument
127439
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 2 des Tarifvertrags zur Vereinheitlichung der betrieblichen Altersversorgung i. V. m. dem Tarifvertrag Lufthansa-Betriebsrente für das Kabinenpersonal sind bei der fiktiven rückwirkenden Berechnung der sog. Lufthansa-Betriebs-rente Zeiten eines früheren Arbeits Verhältnisses einer Flugbegleiterin nicht zu berücksichtigen. Darin liegt keine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts.
Schlagworte
DISKRIMINIERUNG
RECHT
ZIEL
TARIFVERTRAG
ALTERSVERSORGUNG
GRUPPE
Wegen
Geschlechts
Tarifvertrags
Vereinheitlichung
Betrieblichen
Lufthansa-Betriebsrente
Kabinenpersonal
Fiktiven
Rückwirkenden
Zeitschrift für Tarifrecht