CareLit Fachartikel

Eingruppierung eine Oberarztes; Verzugszinsen in Eingruppierungssachen

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 8 · S. 488 bis 489

Dokument
127441
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
488 bis 489
Erschienen: 2011-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach der bisherigen Rspr. des BAG sind Zinsansprüche bei Entgeltdifferenzen wegen fehlerhafter Eingruppierung jeden-falls im öffentlichen Dienst nur als Prozesszinsen begründet. Soweit auch schon vor gerichtlicher Geltendma-chung Zinsen begehrt werden, scheitert dies nach der bisherigen Rspr. regelmäßig daran, dass der öffentliche Arbeitgeber nicht zu vertreten habe, dass die geschuldete Leistung zum Zeitpunkt der Fälligkeit unterblieben ist (§ 285 BGB a. F.). Die Eingruppierung im öffentlichen Dienst soll danach durch Einführung der Vergütungsordnung des BAT „außerordentlich vielfältig geworden, starken inhaltl…

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG ARBEITGEBER LEISTUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITNEHMER GEBURTSHILFE MEDIZIN ES HÖHE PROGNOSE RECHTSANWÄLTE Zeitschrift für Tarifrecht München