Eingruppierung eine Oberarztes; Verzugszinsen in Eingruppierungssachen
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 8 · S. 488 bis 489
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der bisherigen Rspr. des BAG sind Zinsansprüche bei Entgeltdifferenzen wegen fehlerhafter Eingruppierung jeden-falls im öffentlichen Dienst nur als Prozesszinsen begründet. Soweit auch schon vor gerichtlicher Geltendma-chung Zinsen begehrt werden, scheitert dies nach der bisherigen Rspr. regelmäßig daran, dass der öffentliche Arbeitgeber nicht zu vertreten habe, dass die geschuldete Leistung zum Zeitpunkt der Fälligkeit unterblieben ist (§ 285 BGB a. F.). Die Eingruppierung im öffentlichen Dienst soll danach durch Einführung der Vergütungsordnung des BAT „außerordentlich vielfältig geworden, starken inhaltl…