CareLit Fachartikel
Tarifliche Zulage - anteilige Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung - Vertragsauslegung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 8 · S. 494 bis 495
Dokument
127444
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am luli 1998 erhielt die Kl. Grundgehalt, Ortszuschlag und allgemeine tarifliche Zulage nur noch i. H. v. 95 %. Das Urlaubsgeld nach § 7 Arbeitsvertrag und Einmalzahlungen leisteten die jeweiligen Arbeitgeberinnen weiter ungekürzt, das Weihnachtsgeld gewährten sie infolge der Anbindung an das September-Gehalt gekürzt. Nach Inkrafttreten des TVöD vom 13. 9. 2005 wurde die Kl. der Entgeltgruppe 9, Entwicklungsstufe 4 TVöD zugeordnet. Sie erhält 95 % des Tabellenentgelts einer Vollzeitkraft.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
VERGÜTUNG
TARIFVERTRAG
TVÖD
ARBEITSVERTRAG
BAT
KRANKENHÄUSER
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSLEISTUNG
VERSTÄNDNIS
Zeitschrift für Tarifrecht
München