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Tarifliche Zulage - anteilige Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung - Vertragsauslegung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 8 · S. 494 bis 495

Dokument
127444
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
494 bis 495
Erschienen: 2011-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Am luli 1998 erhielt die Kl. Grundgehalt, Ortszuschlag und allgemeine tarifliche Zulage nur noch i. H. v. 95 %. Das Urlaubsgeld nach § 7 Arbeitsvertrag und Einmalzahlungen leisteten die jeweiligen Arbeitgeberinnen weiter ungekürzt, das Weihnachtsgeld gewährten sie infolge der Anbindung an das September-Gehalt gekürzt. Nach Inkrafttreten des TVöD vom 13. 9. 2005 wurde die Kl. der Entgeltgruppe 9, Entwicklungsstufe 4 TVöD zugeordnet. Sie erhält 95 % des Tabellenentgelts einer Vollzeitkraft.

Schlagworte

ARBEITSZEIT VERGÜTUNG TARIFVERTRAG TVÖD ARBEITSVERTRAG BAT KRANKENHÄUSER HÖHE RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG VERSTÄNDNIS Zeitschrift für Tarifrecht München