CareLit Fachartikel
Umdeutung einer unzulässigen Stufenklage in objektive Klagehäufung - Vorabentscheidung über Auskunftsanspruch durch Teilurteil (VIOXX)
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 8 · S. 332 bis 334
Dokument
127526
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin nimmt die Beklagte, die in Deutschland das Schmerzmittel „VIOXX vertrieb, das sie im Jahr 2004 nach dem Bekanntwerden möglicher erheblicher Gesundheitsrisiken freiwillig vom Markt nahm, unter dem Gesichtspunkt der Arzneimittelhaftung im Wege der Stufenklage auf Auskunft nach § 84a AMG, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Ersatz immateriellen Schadens sowie Feststellung der Krsatzpflicht hinsichtlich weiterer immaterieller und materieller Schäden in Anspruch.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
BEURTEILUNG
RECHTSPRECHUNG
DEUTSCHLAND
VERSICHERUNG
ES
ZULASSUNG
LEISTUNG
ZIELE
GANG
BUNDESREGIERUNG
KAUSALITÄT
HÖHE