CareLit Fachartikel
Aufstockung von Teilzeitstellen - Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 6 · S. 282 bis 285
Dokument
127564
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich hat die EinungssteLle darüber zu entscheiden, wenn über die Begründetheit einer Zustimmungsverweigerung Streit zwischen Dienststelle und Personalrat besteht. Dies gilt auch dann, wenn die Dienststelleneitung der Auffassung ist, die Zustimmungsverweigerung sei unbegründet.
Schlagworte
ARBEITSPLATZ
ARBEITSZEIT
EINSTELLUNG
ENTSCHEIDUNG
PERSONALRAT
ARBEITGEBER
Zustimmungsverweigerung
Grundsätzlich
Einungsstelle
Darüber
Entscheiden
Begründetheit
Streit
Zwischen
Dienststelle
Besteht