CareLit Fachartikel

Heimbetreiber verletzt seine Betreuungspflichten, wenn er Demenzkranke mit bekannter Weglauftendenz nicht genügend beaufsichtigt

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 6 · S. 302 bis 307

Dokument
127567
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
302 bis 307
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Eine Kurzzeitpflegeeinrichtung ist jedenfalls dann, wenn sich eine Weglauftendenz einer dementen Bewohnerin dadurch gezeigt hat, dass die betreute Person an zwei Tagen hintereinander unbemerkt die Einrichtung verlassen hat, vertraglich verpflichtet, hinreichend sichere Maßnahmen gegen ein erneutes Weglaufen zu treffen.

Schlagworte

EINRICHTUNG STURZ SCHMERZENSGELD ENTSCHEIDUNG AUFSICHTSPFLICHT RECHTSPRECHUNG MENSCHEN PFLEGEHEIME KRANKENHÄUSER HÖHE ES WOHNUNG LUXATIONSFRAKTUR SCHULTERGELENK BESCHEINIGUNG ARM