CareLit Fachartikel
Nestbeschmutzen erlaubt?
DENZLER, E.; · Altenpflege, Hannover · 2011 · Heft 9 · S. 48 bis 49
Dokument
127585
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch brachte diese Frage nun bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschen-rechte (EGMR) in Straßburg - mit Erfolg. Zumindest teilweise und vorläufig. „Whistleblowing, so das internationale Gericht, sei ein Grundrecht und dürfe nicht zur Kündigung führen. Das Urteil vom 21. Juli 1011 {Az. : 28274/08) ist noch nicht rechtskräftig, bis Oktober kann die Bundesregierung noch Beschwerde einlegen und eine erneute Verhandlung verlangen.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
MENSCHENRECHTE
RECHT
ALTENPFLEGE
ALTENPFLEGER
FLUGBLÄTTER
BUNDESREGIERUNG
RECHTSPRECHUNG
BERLIN
FREUNDE
GESUNDHEITSWESEN
GESUNDHEITSVERSORGUNG
GANG
ARBEITSVERHÄLTNIS
SPRACHE