CareLit Fachartikel
Nestbeschmutzen erlaubt?
DENZLER, E.; · Altenpflege, Hannover · 2011 · Heft 9 · S. 48 bis 49
Dokument
127585
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch brachte diese Frage nun bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschen-rechte (EGMR) in Straßburg - mit Erfolg. Zumindest teilweise und vorläufig. „Whistleblowing, so das internationale Gericht, sei ein Grundrecht und dürfe nicht zur Kündigung führen. Das Urteil vom 21. Juli 1011 {Az. : 28274/08) ist noch nicht rechtskräftig, bis Oktober kann die Bundesregierung noch Beschwerde einlegen und eine erneute Verhandlung verlangen.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
MENSCHENRECHTE
RECHT
ALTENPFLEGE
ALTENPFLEGER
Bundesregierung
Hannover