CareLit Fachartikel

Nestbeschmutzen erlaubt?

DENZLER, E.; · Altenpflege, Hannover · 2011 · Heft 9 · S. 48 bis 49

Dokument
127585
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
DENZLER, E.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 36
Seiten
48 bis 49
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch brachte diese Frage nun bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschen-rechte (EGMR) in Straßburg - mit Erfolg. Zumindest teilweise und vorläufig. „Whistleblowing, so das internationale Gericht, sei ein Grundrecht und dürfe nicht zur Kündigung führen. Das Urteil vom 21. Juli 1011 {Az. : 28274/08) ist noch nicht rechtskräftig, bis Oktober kann die Bundesregierung noch Beschwerde einlegen und eine erneute Verhandlung verlangen.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER MENSCHENRECHTE RECHT ALTENPFLEGE ALTENPFLEGER Bundesregierung Hannover