CareLit Fachartikel

Nestbeschmutzen erlaubt?

DENZLER, E.; · Altenpflege, Hannover · 2011 · Heft 9 · S. 48 bis 49

Dokument
127585
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
DENZLER, E.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 36
Seiten
48 bis 49
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch brachte diese Frage nun bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschen-rechte (EGMR) in Straßburg - mit Erfolg. Zumindest teilweise und vorläufig. „Whistleblowing, so das internationale Gericht, sei ein Grundrecht und dürfe nicht zur Kündigung führen. Das Urteil vom 21. Juli 1011 {Az. : 28274/08) ist noch nicht rechtskräftig, bis Oktober kann die Bundesregierung noch Beschwerde einlegen und eine erneute Verhandlung verlangen.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER MENSCHENRECHTE RECHT ALTENPFLEGE ALTENPFLEGER FLUGBLÄTTER BUNDESREGIERUNG RECHTSPRECHUNG BERLIN FREUNDE GESUNDHEITSWESEN GESUNDHEITSVERSORGUNG GANG ARBEITSVERHÄLTNIS SPRACHE