CareLit Fachartikel

Wie in Bayern die Pauschale ermittelt wird

Joithe, H.; · Altenheim, Hannover · 2011 · Heft 9 · S. 23 bis 25

Dokument
127590
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Joithe, H.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
23 bis 25
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die grundsätzlichen Regelungen gelten ausschließlich für Spezialeinrichtungen in Bayern, in denen die Bewohner einen Anspruch auf Leistungen der speziellen Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V haben. Sie gelten weiter auch für Spezialeinrichtungen, in denen sowohl Personen mit einem Leistungsanspruch nach § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V betreut werden, als auch Personen, deren besonderer Pflegebedarf nicht unter das Spektrum des besonders hohen medizinischen Aufwandes der Behandlungspflege fällt.

Schlagworte

SPEZIELLE PFLEGE KRANKENKASSE BAYERN LEISTUNGSABRECHNUNG PFLEGEHEIM PFLEGESATZ PERSONEN LEISTUNG KRANKENPFLEGE UNTERLAGEN ABSAUGEN ZEIT LÖSUNGEN Altenheim Hannover