CareLit Fachartikel
Wie in Bayern die Pauschale ermittelt wird
Joithe, H.; · Altenheim, Hannover · 2011 · Heft 9 · S. 23 bis 25
Dokument
127590
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die grundsätzlichen Regelungen gelten ausschließlich für Spezialeinrichtungen in Bayern, in denen die Bewohner einen Anspruch auf Leistungen der speziellen Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V haben. Sie gelten weiter auch für Spezialeinrichtungen, in denen sowohl Personen mit einem Leistungsanspruch nach § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V betreut werden, als auch Personen, deren besonderer Pflegebedarf nicht unter das Spektrum des besonders hohen medizinischen Aufwandes der Behandlungspflege fällt.
Schlagworte
SPEZIELLE PFLEGE
KRANKENKASSE
BAYERN
LEISTUNGSABRECHNUNG
PFLEGEHEIM
PFLEGESATZ
PERSONEN
LEISTUNG
KRANKENPFLEGE
UNTERLAGEN
ABSAUGEN
ZEIT
LÖSUNGEN
Altenheim
Hannover