CareLit Fachartikel
Ohne geht es nicht: Versicherungen
Schumann, S.; Quell-Liedke, S.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2011 · Heft 9 · S. 728 bis 734
Dokument
127597
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Regelbeitrag liegt für 2011 bei monatlich 508,45 € in den alten und 445,76 € in den neuen Bundesländern. Dieser Durchschnittsbeitrag errechnet sich aus einem fiktiven Einkommen in der Höhe der sogenannten Bezugsgröße. Die Bezugsgröße ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgek aller Versicherten und wird jährlich neu ermittelt. Für 2011 gilt die Bezugsgröße von 2555 € (West) und 2240 € (Ost). Als Regelbeitrag sind 19,9 Prozent von diesen Bezugsgrößen fällig.
Schlagworte
HEBAMME
RENTENVERSICHERUNG
BERATUNG
KRANKENGELD
KRANKENVERSICHERUNG
HAFTPFLICHT
FRAUEN
MÄNNER
PRAXIS
EINKOMMEN
HÖHE
KRANKHEIT
SCHWANGERSCHAFT
ARBEITSLOSIGKEIT
GESUNDHEIT
BIOCHEMIE