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Werbung: Was ist erlaubt?

Thomas, H.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2011 · Heft 9 · S. 742 bis 743

Dokument
127600
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Thomas, H.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 12
Seiten
742 bis 743
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Sie haben viele Möglichkeiten, auf Ihre Leistungen hinzuweisen. Lassen Sie ein Logo entwickeln und verwenden dieses auf Ihrem Praxisschild, eventuell auch auf Ihrer Praxistür, Ihren Praxisfenstern, Ihrer Website, Ihren Flyern/Faltblattern und Anzeigen. Lassen Sie Faltblätter oder Flyer gestalten und drucken und legen Sie diese auch in anderen Praxen (zum Beispiel Physiotherapeutinnen, Heilpraktikerinnen) oder in Kindergärten, Kindertagesstätten oder Apotheken aus.

Schlagworte

MARKETING HEBAMME HEILMITTELWERBEGESETZ INTERNET GESUNDHEITSAMT WETTBEWERB ES WERBUNG KINDERGÄRTEN KINDERTAGESSTÄTTEN APOTHEKEN FRAUEN MÄNNER VERSICHERUNG PRAXIS ELEMENTE