CareLit Fachartikel
Werbung: Was ist erlaubt?
Thomas, H.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2011 · Heft 9 · S. 742 bis 743
Dokument
127600
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sie haben viele Möglichkeiten, auf Ihre Leistungen hinzuweisen. Lassen Sie ein Logo entwickeln und verwenden dieses auf Ihrem Praxisschild, eventuell auch auf Ihrer Praxistür, Ihren Praxisfenstern, Ihrer Website, Ihren Flyern/Faltblattern und Anzeigen. Lassen Sie Faltblätter oder Flyer gestalten und drucken und legen Sie diese auch in anderen Praxen (zum Beispiel Physiotherapeutinnen, Heilpraktikerinnen) oder in Kindergärten, Kindertagesstätten oder Apotheken aus.
Schlagworte
MARKETING
HEBAMME
HEILMITTELWERBEGESETZ
INTERNET
GESUNDHEITSAMT
WETTBEWERB
ES
WERBUNG
KINDERGÄRTEN
KINDERTAGESSTÄTTEN
APOTHEKEN
FRAUEN
MÄNNER
VERSICHERUNG
PRAXIS
ELEMENTE