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Bedingter Vorsatz ist ausreichend

Kaminski, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2011 · Heft 9 · S. 32

Dokument
127613
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Kaminski, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
32
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Doch nicht jede falsche Angabe des Bewerbers bei den Einstellungsverhandlungen stellt automatisch eine arglistige Täuschung dar. Wird der Bewerber nach dem Vorliegen einer bestimmten Tatsache gefragt, so ist er zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet, wenn die Frage zulässig ist. Ein Fragerecht wird dem Pflegedienst-Betreiber zugestanden, da er ein berechtigtes, billigenswer-tes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage für das Arbeits-verhältnis hat. Bislang ist die Frage nach einer Schwerbehinderung eines Bewerbers zulässig, da der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Klärun…

Schlagworte

ARBEITSVERTRAG KÜNDIGUNG BETREIBER ARBEITGEBER ARBEITNEHMER MITARBEITER TÄUSCHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSPLATZ Häusliche Pflege Hannover