Bedingter Vorsatz ist ausreichend
Kaminski, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2011 · Heft 9 · S. 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Doch nicht jede falsche Angabe des Bewerbers bei den Einstellungsverhandlungen stellt automatisch eine arglistige Täuschung dar. Wird der Bewerber nach dem Vorliegen einer bestimmten Tatsache gefragt, so ist er zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet, wenn die Frage zulässig ist. Ein Fragerecht wird dem Pflegedienst-Betreiber zugestanden, da er ein berechtigtes, billigenswer-tes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage für das Arbeits-verhältnis hat. Bislang ist die Frage nach einer Schwerbehinderung eines Bewerbers zulässig, da der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Klärun…