CareLit Fachartikel
Unternehmen können Whistle-Blowern kündigen
Schmietendorf, M.; · Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 8 · S. 8
Dokument
127634
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsche Arbeitsgerichte haben bisher meist die Kündigungen von Arbeitnehmern, die Missstände im Unternehmen öffentlich gemacht hatten, bestätigt. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einer Altenpflegerin in einem solchen Fall eine Entschädigung zugesprochen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
MITARBEITER
KÜNDIGUNG
URTEIL
UNTERNEHMEN
MENSCHENRECHTE
BERLIN
RECHTSPRECHUNG
VERHALTEN
ES
LÖSUNGEN
GANG
ALTENPFLEGE
RECHTSANWÄLTE
Care konkret