CareLit Fachartikel

Unternehmen können Whistle-Blowern kündigen

Schmietendorf, M.; · Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 8 · S. 8

Dokument
127634
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Schmietendorf, M.;
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
8
Erschienen: 2011-08-19 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Deutsche Arbeitsgerichte haben bisher meist die Kündigungen von Arbeitnehmern, die Missstände im Unternehmen öffentlich gemacht hatten, bestätigt. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einer Altenpflegerin in einem solchen Fall eine Entschädigung zugesprochen.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER MITARBEITER KÜNDIGUNG URTEIL UNTERNEHMEN MENSCHENRECHTE BERLIN RECHTSPRECHUNG VERHALTEN ES LÖSUNGEN GANG ALTENPFLEGE RECHTSANWÄLTE Care konkret