Entlassungsmanagement neu geregelt
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 8 · S. 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Dem Gesetzgeber ist dabei wohl entgangen, dass bisher die niedergelassenen Ärzte - meist Hausärzte - entsprechende Verordnungen grundsätzlich nur nach persönlicher Untersuchung ausstellen (können), die unabhängig vom Zeitpunkt der Durchfuhrung eines Entlassungsmanagements in der Klinik erst nach der Entlassung erfolgen. Eigentlich müsste der Infor-mationsaustausch zwischen Krankenhaus, niedergelassenem Arzt und anderen Leistungserbringern verbindlich geregelt wer-den, z. B. im Rahmen von Verträgen u. a. mit den Hilfsmittel erb ringern und ambulanten Pflegediensten oder durch Richt-linien des Gemeinsamen Bundesa…