Es gibt keine Lebenspflicht
KREß, H.; · Pflegezeitschrift · 2011 · Heft 9 · S. 524 bis 527
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Jahr 2009 hat der Deutsche Bundestag das Patientenverfügungsgesetz verabschiedet. Seitdem ist die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gesetzlich geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, für den Fall schwerer und unheilbarer Krankheit lebensverlängernde Maßnahmen vorsorglich abzulehnen. Für Pflegende stellen sich hier viele Fragen: Wie gehe ich mit den verbleibenden Rechtsunsicherheiten um? Wie soll ich mit Anweisungen von Ärzten umgehen, die mit dem Willen des Patienten nicht in Einklang stehen? Ziel dieses Artikels ist es, das Spannungsfeld von Selbst-bestimmungsrecht des Patienten, Fü…