Erweiterte Anforderungen an die ärztliche Patientenaufklärung am Beispiel der Krebsdiagnostik
Heinemann, U.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 8 · S. 124 bis 129
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jeder ärztliche Heileingriff bedarf einer Rechtfertigung, um ihm die Rechtswidrigkeit des nach juristischer Auffassung stets verwirklichten objektiven Tatbestandes der Körperverletzung zu nehmen. Die klassische Rechtfertigung ist die zuvor erklärte Einwilligung des Patienten.1 Für die Wirksamkeit dieser Einwilligung gelten die Grundsätze eines »infor-med consent«, welcher als ein zentrales Legitimationselement ärztlichen Handelns in dem Recht des Patienten auf Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) verwurzelt ist. Vertraglich neuerdings als Nebenpflicht2 beschrieben sowie deliktisch aufgrund vo…