Anwendung der Öffnungsklauseln zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit
Besgen, N.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 8 · S. 154 bis 155
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist zweifelhaft, ob die für die Überwachung des Arbeitszeitgesetzes zuständige Behörde Anordnungen zur Einhaltung tariflicher beziehungsweise kirchlicher Arbeitszeitregelungen treffen kann. Die Vorgabe eines Stundenwerts von 50 Prozent für die Bereit Schafts dienstschwelle für Ärztinnen und Ärzte an Krankenhäusern, auf die die Arbeitsvertrags-richtlinien des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR DW EKD) anwendbar sind, ist jedenfalls materiell rechtswidrig. Ein derartiger Schwellenwert ist in den kirchlichen Regefungen nicht zu entnehmen und kann in diese auch nicht hineingelesen wer…