CareLit Fachartikel
Außerordentliche Kündigung wegen Telefonierens im OP
Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 9 · S. 230 bis 232
Dokument
127727
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei Operationen nahm der Arzt das schnurlose üienstteiefon und sein privates Handy mit in den Operationssaal, die er dort auf den Ablagetisch legte. Am 20. Juni 2008 wurde ihm eröffnet, dass sich das Stiftshospital im Wege der Vertragsauflösung von ihm zu trennen wünsche. Nachdem der Chefarzt das Angebot zurückgewiesen hatte, wurde ihm am 26. September 2008 aus wichtigem Grund fristlos, hilfsweise zum nächstzulässigen ordentlichen Kündigungstermin gekündigt. Außerdem wurden ihm in der Folge insgesamt vier weitere Kündigungen erteilt.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
FAMILIE
GERICHT
ARBEITSZEIT
ARBEIT
PATIENTEN
VERZÖGERUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERHALTEN
LEBEN
RISIKO
OHR
BEURTEILUNG
Rechtsdepesche