CareLit Fachartikel

Außerordentliche Kündigung wegen Telefonierens im OP

Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 9 · S. 230 bis 232

Dokument
127727
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 8
Seiten
230 bis 232
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Bei Operationen nahm der Arzt das schnurlose üienstteiefon und sein privates Handy mit in den Operationssaal, die er dort auf den Ablagetisch legte. Am 20. Juni 2008 wurde ihm eröffnet, dass sich das Stiftshospital im Wege der Vertragsauflösung von ihm zu trennen wünsche. Nachdem der Chefarzt das Angebot zurückgewiesen hatte, wurde ihm am 26. September 2008 aus wichtigem Grund fristlos, hilfsweise zum nächstzulässigen ordentlichen Kündigungstermin gekündigt. Außerdem wurden ihm in der Folge insgesamt vier weitere Kündigungen erteilt.

Schlagworte

KÜNDIGUNG KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG FAMILIE GERICHT ARBEITSZEIT ARBEIT PATIENTEN VERZÖGERUNG ARBEITSVERHÄLTNIS VERHALTEN LEBEN RISIKO OHR BEURTEILUNG Rechtsdepesche