Aufklärung und Einwilligung vor ärztlichen Eingriffen: Wer muss wen aufklären?
Hesse, M.; · Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 9 · S. 258 bis 259
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wie bei einem Behandlungsfehler kann auch ein Aufklärungsfehler zur Haftung des Arztes führen. Da die ärztliche Heilbehandlung den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, wird sie erst durch die Einwilligung des Patienten rechtmäßig. Für deren Wirksamkeit bedarf es einer ordnungsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Aufklärung. Fehlt es hieran, ist der Fingriff rechtswidrig und führt zu einem Schadensersatzanspruch, falls er einen Gesundheitsschaden zur Folge hat, auch wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung schicksalhaft ist - auf einen ärztlichen Behandlungsfehler kommt es dann gar nicht mehr an. Zur Bea…