CareLit Fachartikel

Aufklärung und Einwilligung vor ärztlichen Eingriffen: Wer muss wen aufklären?

Hesse, M.; · Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 9 · S. 258 bis 259

Dokument
127738
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Hesse, M.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 8
Seiten
258 bis 259
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Wie bei einem Behandlungsfehler kann auch ein Aufklärungsfehler zur Haftung des Arztes führen. Da die ärztliche Heilbehandlung den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, wird sie erst durch die Einwilligung des Patienten rechtmäßig. Für deren Wirksamkeit bedarf es einer ordnungsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Aufklärung. Fehlt es hieran, ist der Fingriff rechtswidrig und führt zu einem Schadensersatzanspruch, falls er einen Gesundheitsschaden zur Folge hat, auch wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung schicksalhaft ist - auf einen ärztlichen Behandlungsfehler kommt es dann gar nicht mehr an. Zur Bea…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF EINWILLIGUNG ELTERN PATIENT THERAPIE BEHANDLUNGSFEHLER PATIENTEN VERSICHERUNG RECHTSPRECHUNG VERSTÄNDNIS SPRACHE MINDERJÄHRIGE Rechtsdepesche Köln