Kooperationen von Krankenhäusern mit Vertragsärzten im Bereich des ambulanten Operierens
Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 9 · S. 906 bis 909
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundes Sozialgericht {BSG) hat sich in seinem oben genannten Urteil mit der Zulässigkeit einer Kooperation eines Krankenhauses mit niedergelassenen Ärzten im Bereich des ambulanten Operierens befasst und die speziell in diesem Fall zugrunde liegende Konstellation für nicht rechtmäßig erachtet. Darüber hinaus hat das BSG die allgemeine Feststellung getroffen, dass ambulante Operationen gemäß § 115 b SGB V in Verbindung mit dem AOP-Vertrag nur zulässig sind, wenn sie durch angestellte oder beamtete Ärzte des Krankenhauses oder durch am Krankenhaus tätige Belegärzte durchgeführt wer-den. Damit hat das BSG sämtl…