CareLit Fachartikel

Mitbenutzung von OP-Räumen in Krankenhäusern bleibt umsatzsteuerfrei

Vochsen, F.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 9 · S. 915

Dokument
127759
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Vochsen, F.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 103
Seiten
915
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 12. Mai 2011 (Az.: 6 K 1128/09) entschieden, dass die entgeltliche Mitbenutzung von OP-Räumen durch freiberuflich tätige Ärzte umsatzsteuerpflichtig ist. Der entschiedene Sachverhalt betraf die Überlassung der Räumlichkeiten durch einen ebenfalls freiberuflich tätigen Arzt. Insoweit stellt sich aber die Frage nach möglichen Auswirkungen dieser Entscheidung auf entsprechende Sachverhalte bei Krankenhäusern.

Schlagworte

LEISTUNG TÄTIGKEIT RHEINLAND-PFALZ RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG GERICHT PRAXIS ANÄSTHESIE STEUERBEFREIUNG RICHTLINIE KRANKENHÄUSER TELEFON Das Krankenhaus Berlin