CareLit Fachartikel
Mitbenutzung von OP-Räumen in Krankenhäusern bleibt umsatzsteuerfrei
Vochsen, F.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 9 · S. 915
Dokument
127759
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 12. Mai 2011 (Az.: 6 K 1128/09) entschieden, dass die entgeltliche Mitbenutzung von OP-Räumen durch freiberuflich tätige Ärzte umsatzsteuerpflichtig ist. Der entschiedene Sachverhalt betraf die Überlassung der Räumlichkeiten durch einen ebenfalls freiberuflich tätigen Arzt. Insoweit stellt sich aber die Frage nach möglichen Auswirkungen dieser Entscheidung auf entsprechende Sachverhalte bei Krankenhäusern.
Schlagworte
LEISTUNG
TÄTIGKEIT
RHEINLAND-PFALZ
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
PRAXIS
ANÄSTHESIE
STEUERBEFREIUNG
RICHTLINIE
KRANKENHÄUSER
TELEFON
Das Krankenhaus
Berlin