Befristete Arbeitsverträge
Bährle, R. J.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2011 · Heft 9 · S. 84 bis 85
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird im Einstellungsgespräch festgelegt, dass der Mitarbeiter befristet eingestellt wird, dann ist diese Vereinbarung nur wirksam, wenn von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt das schriftlich fixiert und von beiden unter-schrieben wird. Die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 14 Absatz 4 Teilzeitund Befristungsgesetz, TzBfG). Wird das nicht eingehalten, kommt es zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Nahm der Mitarbeiter seine Arbeit bereits auf und die Befristungsabrede wird erst nach Arbeitsantritt unterschrieben, ist allein durch das Arbeiten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstan…