Außerdienstliches Fehlverhalten als Kündigungsgrund im öffentlichen Dienst
Wahlers, W.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 364 bis 374
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Tarifpartner des öffentlichen Dienstes haben bei der Neugestaltung des Tarifrechts bewusst davon abgesehen, die bis dahin geltenden Regelungen der §§8 Abs. 1 Satz 1 BAT, Abs. 8 Satz 2 MTL in die neuen Tarifverträge zu übernehmen. Danach waren die von ihnen erfassten Angestellten und Arbeiter* in Anlehnung an das Beamtenrecht (§§36 Satz 3, 45 Abs. 1 Satz 2 BRRG; 54 Satz 3, 45 Abs. 1 Satz 2 BBG a.F.j jetzt §§33 Abs. 1 Satz 3, 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG, 34 Satz 3, 77 Abs. 1 Satz 2 BBG) verpflichtet, sich auch außerdienstlich so zu verhalten, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet werden kann.…