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Außerdienstliches Fehlverhalten als Kündigungsgrund im öffentlichen Dienst

Wahlers, W.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 364 bis 374

Dokument
128063
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Wahlers, W.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
364 bis 374
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Tarifpartner des öffentlichen Dienstes haben bei der Neugestaltung des Tarifrechts bewusst davon abgesehen, die bis dahin geltenden Regelungen der §§8 Abs. 1 Satz 1 BAT, Abs. 8 Satz 2 MTL in die neuen Tarifverträge zu übernehmen. Danach waren die von ihnen erfassten Angestellten und Arbeiter* in Anlehnung an das Beamtenrecht (§§36 Satz 3, 45 Abs. 1 Satz 2 BRRG; 54 Satz 3, 45 Abs. 1 Satz 2 BBG a.F.j jetzt §§33 Abs. 1 Satz 3, 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG, 34 Satz 3, 77 Abs. 1 Satz 2 BBG) verpflichtet, sich auch außerdienstlich so zu verhalten, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet werden kann.…

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ABMAHNUNG URTEIL VERLETZUNG UNIVERSITÄTEN RUHESTAND EFFIZIENZ VERHALTEN LEISTUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS EIGNUNG HÖHE ROLLE