Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Dienstordnungs-Angestellter
Palsherm, I.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 374 bis 380
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Dienstordnungs-Angestellte arbeitet in einem dem Beamtenrecht angenäherten Arbeitsverhältnis. Das Bundesarbeitsge-richt bezeichnet ihn als Arbeitnehmer mit einem arbeitsrechtlichen Sonderstatus. 1 Man findet Dienstordnungs-Angestellte bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei der gesetzlichen Krankenversicher-ung dürfen ab dem 01. 01. 1993 jedoch keine neuen, erstmaligen Rechtsverhältnisse als Dienstordnungs-Angestellter mehr begründet werden (§ 358 Reichsversicherungsordnung2). Die Rechtsfigur des Dienstordnungs-Angestellten erschließt sich im historischen Rückbli…