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Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Dienstordnungs-Angestellter

Palsherm, I.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 374 bis 380

Dokument
128064
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Palsherm, I.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
374 bis 380
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Dienstordnungs-Angestellte arbeitet in einem dem Beamtenrecht angenäherten Arbeitsverhältnis. Das Bundesarbeitsge-richt bezeichnet ihn als Arbeitnehmer mit einem arbeitsrechtlichen Sonderstatus. 1 Man findet Dienstordnungs-Angestellte bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei der gesetzlichen Krankenversicher-ung dürfen ab dem 01. 01. 1993 jedoch keine neuen, erstmaligen Rechtsverhältnisse als Dienstordnungs-Angestellter mehr begründet werden (§ 358 Reichsversicherungsordnung2). Die Rechtsfigur des Dienstordnungs-Angestellten erschließt sich im historischen Rückbli…

Schlagworte

PATIENTENUEBERLEITUNG KÜNDIGUNG BRANDENBURG UNFALLVERSICHERUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSVERHÄLTNIS VERSICHERUNG ZEIT ORGANISATIONEN PRAXIS RUHESTAND TOD EIGNUNG LEISTUNG BEURTEILUNG