CareLit Fachartikel

Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher Kündigung

Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 388 bis 392

Dokument
128066
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
388 bis 392
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Frist des §626 Abs. 2 Satz 2 BGB beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen hat und ihm deshalb eine fundierte Entscheidung über die Fortsetzung des Arbeitsverhält nisses möglich ist. Zu den maßgeblichen Tatsachen gehören auch solche Aspekte, die für den Arbeit-nehmer sprechen. Diese lassen sich regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers erfassen. Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen…

Schlagworte

KÜNDIGUNG PERSONALRAT LEITUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG ZEIT MÜLL SCHREIBEN ES VERTRAUEN VERHALTEN PERSONEN ROLLE GELE WAHRNEHMUNG