CareLit Fachartikel
Kostentragungspflicht der Dienststelle bei Vergiitungsvereinbarung
Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 397 bis 398
Dokument
128069
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch den Verwaltungsgerichtshof gemäß §83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. §92a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß §72 Abs. 2 Nr. 1, §92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG greift nicht durch. Die in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Rechtsfragen haben keine grundsätzliche Bedeutung oder sind nicht entscheidungserheblich.
Schlagworte
PERSONALRAT
VERGÜTUNG
RECHTSPRECHUNG
KOSTEN
LITERATUR
BEDARFSPLANUNG
HÖHE
RECHTSANWÄLTE
VERTRAUEN
BUCHBESPRECHUNGEN
VERHALTEN
RISIKO
Die Personalvertretung
Berlin