CareLit Fachartikel

Kostentragungspflicht der Dienststelle bei Vergiitungsvereinbarung

Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 397 bis 398

Dokument
128069
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
397 bis 398
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch den Verwaltungsgerichtshof gemäß §83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. §92a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß §72 Abs. 2 Nr. 1, §92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG greift nicht durch. Die in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Rechtsfragen haben keine grundsätzliche Bedeutung oder sind nicht entscheidungserheblich.

Schlagworte

PERSONALRAT VERGÜTUNG RECHTSPRECHUNG KOSTEN LITERATUR BEDARFSPLANUNG HÖHE RECHTSANWÄLTE VERTRAUEN BUCHBESPRECHUNGEN VERHALTEN RISIKO Die Personalvertretung Berlin