CareLit Fachartikel
Größere Chancen für Arznei-Opfer
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2011 · Heft 9 · S. 40 bis 41
Dokument
128094
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verklagt ein geschädigter Patient einen Pharmahersteller auf Auskunft über alle Wirkungen seines Arzneimittels und auf Schadenersatz, kann vorab ein Teilurteil über das Auskunftsbegehren ergehen, entschied der Bundesgerichtshof. Andern-falls sei das gesetzgeberische Ziel, Geschädigte beweisrechtlich besser zu stellen, nicht zu erreichen.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
ARZNEIMITTEL
BAUPLANUNG
BERLIN
ARZNEIMITTELGESETZ
TELEFON
DEUTSCHLAND
PATIENTEN
ARTHRITIS
HÜFTE
GESUNDHEIT
HÖHE
GESUNDHEITSZUSTAND
ZEIT
ZIELE