CareLit Fachartikel

Demenz ist kein Hindernis für eine gültige Patientenverfügung

Brauer, S.; · Soziale Medizin, Basel · 2011 · Heft 9 · S. 52 bis 56

Dokument
128142
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Soziale Medizin, Basel
Autor:innen
Brauer, S.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 38
Seiten
52 bis 56
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, das aus ethischer Sicht zentrale Recht auf autonome Entscheidungen in medizinischen Belangen in eine Situation hinein zu verlängern, in dereine Person urteilsunfähig geworden ist. Die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK-CNE) begrüsst diese Möglichkeit, insbesondere auch für Menschen mit Demenz. Demenz ist kein Hindernis für eine gültige Patientenverfügung, so die zentrale Aussage der Kommission.

Schlagworte

PATIENTENVERFÜGUNG DEMENZ UNTERBRINGUNG MEDIZIN ETHIKKOMMISSION RECHT MENSCHEN GESUNDHEIT PATIENTEN SCHWEIZ ROLLE PERSONEN PATIENTENVERFÜGUNGEN ETHIK BEOBACHTUNG BEURTEILUNG