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Zusatzversorgung: Verbesserungen bei den Startgutschriften der Späteinsteiger

Hebler, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 9 · S. 534 bis 538

Dokument
128146
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Hebler, S.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
534 bis 538
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

In seinem Urteil vom 14.11.2007 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Systemwechsel in der Zusatzversorgung grundsätzlich mit höherrangigem Recht vereinbar und somit rechtlich nicht zu beanstanden sei. Lediglich die Beschäftig-ten, die erst spät erstmals in der Zusatzversorgung versichert wurden (sog. Späteinsteiger), würden durch die Berech-nungssystematik des § 18 BetrAVG unangemessen benachteiligt. Dies hat nach der Entscheidung des BGH zur Folge, dass die Startgutschriften bis zu einer Nachbesserung durch die Tarifvertragsparteien unverbindlich sind.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG ALTER LEISTUNG RENTE VERGLEICH TARIFVERHANDLUNGEN VERSICHERUNG HÖHE BERLIN PRAXIS ZEIT GEWERKSCHAFTEN ES RISIKO RENTEN