Zusatzversorgung: Verbesserungen bei den Startgutschriften der Späteinsteiger
Hebler, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 9 · S. 534 bis 538
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 14.11.2007 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Systemwechsel in der Zusatzversorgung grundsätzlich mit höherrangigem Recht vereinbar und somit rechtlich nicht zu beanstanden sei. Lediglich die Beschäftig-ten, die erst spät erstmals in der Zusatzversorgung versichert wurden (sog. Späteinsteiger), würden durch die Berech-nungssystematik des § 18 BetrAVG unangemessen benachteiligt. Dies hat nach der Entscheidung des BGH zur Folge, dass die Startgutschriften bis zu einer Nachbesserung durch die Tarifvertragsparteien unverbindlich sind.