CareLit Fachartikel

Arbeitszeit in Reha-Kliniken im Bereich des TV-L

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 9 · S. 541 bis 543

Dokument
128147
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
541 bis 543
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Kl. ist beim Bekl. als Arbeiter in dessen Reha-Klinik L auf Grundlage des TV-L beschäftigt. Für den Bekl. gilt nach § 6 Abs. 1 Buchst, a eine allgemeine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und sechs Minuten, zu der er den Kl. heranzieht. Der Kl. macht geltend, für ihn gelte die besondere regelmäßige Arbeitszeit von 38,5 Stunden nach §6 Abs.l Buchst, bb TV-L („Beschäftigte an Universitätskliniken, Landeskrankenhäusern, sonstigen Krankenhäusern und psychiatri-schen Einrichtungen ...), da die Reha-Klinik ein „sonstiges Krankenhaus sei. Mit der Klage verlangt er entsprechende Feststellung und Bezahlung…

Schlagworte

KRANKENHAUS ARBEITSZEIT THERAPIE ENTSCHEIDUNG ARBEITSRECHT GEBURTSHILFE VERSTÄNDNIS ZEIT ORTHOPÄDIE DERMATOLOGIE HAUT SPRACHE PATIENTEN KRANKENHÄUSER PERSONEN RECHTSPRECHUNG