Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 9 · S. 550 bis 552
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
: Die Kl. steht bei der Bekl. seit 1995 auf Grundlage des BAT und nunmehr des TVÖD als Krankenschwester im Arbeitsver-hältnis. Seit Dezember 1998 bestand ununterbrochen Arbeitsunfähigkeit. Am 18.3.2000 endete der Krankengeldanspruch. Nach-dem die Bekl. auf Wunsch der Kl. eine Arbeitsbescheinigung erteilt hatte, bezog die Kl. ab 19.3.2000 Arbeitslosengeld. Mit erstmaligem Bescheid vom 20.3.2001 wurde ihr rückwirkend ab 12.12.1999 befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt. Die Bewilligung wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis Ende 2010. Mit der im Dezember 2009 erhobenen Klage begehrt die Kl. Feststellung, dass…