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HYGIENE UND WUNDVERSORGUNG -DIE SERIE ZUM SAMMELN Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Fragen bleiben offen

Wundmanagement, Wiesbaden · 2011 · Heft 1 · S. 269 bis 270

Dokument
128158
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Wundmanagement, Wiesbaden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 5
Seiten
269 bis 270
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
1864-1121
DOI

Zusammenfassung

In der Neufassung des § 6 IfSG wird noch einmal die Meldung von gehäuft auftretenden nosokomialen Infektionen (Aus-brüche) in Bezug auf die Meldeinhalte präzisiert. § 11 erhält einen neuen Absatz 2, der den Gesundheitsämtern auferlegt, Ausbrüche spätestens am dritten Arbeitstag der folgenden Woche nach Eingang der Meldung an die zuständige Landesbehörde zu melden. Diese wiederum muss innerhalb einer Woche folgende Daten an das RKI weitergeben: Untersuchungsbefund, Monat und Jahr der Diagnose, wahrscheinlicher Infektionsweg, wahrscheinliches Infektionsrisiko.

Schlagworte

EINRICHTUNG GESUNDHEITSAMT HYGIENE INFEKTIONSPRÄVENTION KRANKENHAUSHYGIENE OPERATION AMBULANTE THERAPIE GESUNDHEIT WISSENSCHAFT FÜHRUNG STATISTIK KRANKENHÄUSER VERSTÄNDNIS RECHTSPRECHUNG MENSCHEN