CareLit Fachartikel
HYGIENE UND WUNDVERSORGUNG -DIE SERIE ZUM SAMMELN Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Fragen bleiben offen
Wundmanagement, Wiesbaden · 2011 · Heft 1 · S. 269 bis 270
Dokument
128158
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Neufassung des § 6 IfSG wird noch einmal die Meldung von gehäuft auftretenden nosokomialen Infektionen (Aus-brüche) in Bezug auf die Meldeinhalte präzisiert. § 11 erhält einen neuen Absatz 2, der den Gesundheitsämtern auferlegt, Ausbrüche spätestens am dritten Arbeitstag der folgenden Woche nach Eingang der Meldung an die zuständige Landesbehörde zu melden. Diese wiederum muss innerhalb einer Woche folgende Daten an das RKI weitergeben: Untersuchungsbefund, Monat und Jahr der Diagnose, wahrscheinlicher Infektionsweg, wahrscheinliches Infektionsrisiko.
Schlagworte
EINRICHTUNG
GESUNDHEITSAMT
HYGIENE
INFEKTIONSPRÄVENTION
KRANKENHAUSHYGIENE
OPERATION
AMBULANTE
THERAPIE
GESUNDHEIT
WISSENSCHAFT
FÜHRUNG
STATISTIK
KRANKENHÄUSER
VERSTÄNDNIS
RECHTSPRECHUNG
MENSCHEN