CareLit Fachartikel

Problembezogene Partnerschaft Bewährungshilfe mit jungen Menschen

Glaeser, B.; · Blätter der Wohlfahrtspflege, Stuttgart · 2011 · Heft 9 · S. 182 bis 184

Dokument
128164
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Blätter der Wohlfahrtspflege, Stuttgart
Autor:innen
Glaeser, B.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 158
Seiten
182 bis 184
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
0340-8574
DOI

Zusammenfassung

Ungeachtet dessen, dass Erziehungsziele grundsätzlich einem Wandel unterliegen, da sie eng mit gesellschaftlichen Werten verknüpft sind, kann die Verwendung des Begriffs Erziehung zu Missverständnissen führen. Es kann nicht Ziel des Jugend-strafrechts sein, gute Menschen aus Straftätern zu machen, sondern vielmehr ist der Erzie-hungsgedanke des Jugendstraf rechts »als Mittel zum Zweck zu verstehen. Der Zweck bestehe in der Vermittlung der Fähigkeit, weitere Straftaten zu vermeiden. Einfluss oder Zwang auf die Motivation dürfe allerdings nicht ausgeübt werden.« (6)

Schlagworte

ZIEL BADEN-WÜRTTEMBERG BEZIEHUNG SOZIALARBEIT GRUPPE JUNGE MENSCHEN INTERNET LEBEN DEUTSCHLAND GESCHICHTE STRAFE ZWANG MOTIVATION RISIKO JUGENDKRIMINALITÄT