CareLit Fachartikel
Zusammentreffen zweier Leistungen
Hoffmann, A.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Dokument
128285
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Januar 2011 müssen Kompressionsbehandlungen nicht mehr gesondert verordnet werden, wenn sie im Zuge des Wechseins von Wundverbänden erfolgen. Kassen nehmen dies zum Anlass, Kompressionsbehandlungen nicht zu vergüten. Pflegedienste müssen prüfen, ob sie die Vergütung rechtlich einfordern können.
Schlagworte
LEISTUNG
VERGÜTUNG
UMBAU
WUNDVERBAND
KRANKENKASSE
RECHTSPRECHUNG
Müssen
Kompressionsbehandlungen
Januar
Gesondert
Verordnet
Wechseins
Wundverbänden
Erfolgen
Kassen
Nehmen