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Bierther, I.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 34 bis 35

Dokument
128286
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Bierther, I.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Viele ambulante Pflegeeinrichtungen laden ihre Mitarbeiter regelmäßig zu Betriebsfeiern oder Betriebsausflügen ein. In der ausgelassenen Feier freude denkt kaum jemand daran, was im Falle eines Unglücks passiert. In welchen Fällen greift für die Mitarbeiter hier der Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft und in welchen nicht? Ein Exkurs.

Schlagworte

VERSICHERUNGSSCHUTZ BERUFSGENOSSENSCHAFT MITARBEITER KRANKENPFLEGER GERICHT ARBEITGEBER ARBEIT ZEIT FINGER FUSS ES KIND BEVOLLMÄCHTIGTER WOHNUNG BERLIN WASSER