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Bierther, I.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Dokument
128286
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele ambulante Pflegeeinrichtungen laden ihre Mitarbeiter regelmäßig zu Betriebsfeiern oder Betriebsausflügen ein. In der ausgelassenen Feier freude denkt kaum jemand daran, was im Falle eines Unglücks passiert. In welchen Fällen greift für die Mitarbeiter hier der Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft und in welchen nicht? Ein Exkurs.
Schlagworte
VERSICHERUNGSSCHUTZ
BERUFSGENOSSENSCHAFT
MITARBEITER
KRANKENPFLEGER
GERICHT
ARBEITGEBER
ARBEIT
ZEIT
FINGER
FUSS
ES
KIND
BEVOLLMÄCHTIGTER
WOHNUNG
BERLIN
WASSER