Sozialhilfeträger kann teuren Heimplatz wegen unverhältnismäßiger Mehrkosten ablehnen
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 28 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss in Kürze Die 82-jährige bisher im Land Brandenburg wohnende Antragstellerin war nach einem Krankenhaus-aufenthalt in eine Pflegeeinrichtung in die Nähe des Wohnorts ihrer Tochter in Berlin gezogen. Allein dadurch war es der Tochter, die auch ein behindertes Kind zu betreuen hatte, möglich, die an Demenz leidende pflegebedürftige Mutter einbis zweimal pro Woche zu besuchen. Der Sozialhilfeträger jedoch lehnte die Übernahme der ungedeckten Heimkosten ab, da die von der Antragstellerin ausgewählte Einrichtung im Vergleich zu Einrichtungen im Land Brandenburg unverhält-nismäßig teuer sei.