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Sozialhilfeträger kann teuren Heimplatz wegen unverhältnismäßiger Mehrkosten ablehnen

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 28 bis 29

Dokument
128307
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Beschluss in Kürze Die 82-jährige bisher im Land Brandenburg wohnende Antragstellerin war nach einem Krankenhaus-aufenthalt in eine Pflegeeinrichtung in die Nähe des Wohnorts ihrer Tochter in Berlin gezogen. Allein dadurch war es der Tochter, die auch ein behindertes Kind zu betreuen hatte, möglich, die an Demenz leidende pflegebedürftige Mutter einbis zweimal pro Woche zu besuchen. Der Sozialhilfeträger jedoch lehnte die Übernahme der ungedeckten Heimkosten ab, da die von der Antragstellerin ausgewählte Einrichtung im Vergleich zu Einrichtungen im Land Brandenburg unverhält-nismäßig teuer sei.

Schlagworte

EINRICHTUNG SOZIALHILFETRÄGER KOSTEN DEMENZ SOZIALHILFE BETREUUNG BERLIN KIND TELEFON ES BEURTEILUNG HÖHE ROLLE PERSONEN LEBENSQUALITÄT MENSCHEN