CareLit Fachartikel
Eine Pflegedienstleitung ist leitende Angestellte gemäß 5 Absatz 3 BetrVC
Kaminski, R.; · Altenheim, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 30
Dokument
128308
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Kassel hat am 21.01.2011 durch einen Beschluss entschieden, dass eine Pflegedienstleitung eine leitende Angestellte gemäß tj 5 Absatz 3 BetrVC ist (ArbC Kassel, rechtskräftiger Beschluss vom 20.01.2011, 3 BV 8/10). Dies hat für den Betreiber die Konsequenz, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nicht greifen.
Schlagworte
PFLEGEDIREKTOR
PERSONALRAT
EINSTELLUNG
BETREIBER
UNTERNEHMEN
BETRIEB
BELEGSCHAFT
ZULASSUNG
TELEFON
Altenheim
Hannover