CareLit Fachartikel
Eine Pflegedienstleitung ist leitende Angestellte gemäß 5 Absatz 3 BetrVC
Kaminski, R.; · Altenheim, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 30
Dokument
128308
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Kassel hat am 21.01.2011 durch einen Beschluss entschieden, dass eine Pflegedienstleitung eine leitende Angestellte gemäß tj 5 Absatz 3 BetrVC ist (ArbC Kassel, rechtskräftiger Beschluss vom 20.01.2011, 3 BV 8/10). Dies hat für den Betreiber die Konsequenz, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nicht greifen.
Schlagworte
PFLEGEDIREKTOR
PERSONALRAT
EINSTELLUNG
BETREIBER
UNTERNEHMEN
BETRIEB
Kassel
Beschluss
Pflegedienstleitung
Leitende
Angestellte
Gemäß
Absatz
Betrvc
Arbeitsgericht
Einen