CareLit Fachartikel

Eine Pflegedienstleitung ist leitende Angestellte gemäß 5 Absatz 3 BetrVC

Kaminski, R.; · Altenheim, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 30

Dokument
128308
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Kaminski, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
30
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht Kassel hat am 21.01.2011 durch einen Beschluss entschieden, dass eine Pflegedienstleitung eine leitende Angestellte gemäß tj 5 Absatz 3 BetrVC ist (ArbC Kassel, rechtskräftiger Beschluss vom 20.01.2011, 3 BV 8/10). Dies hat für den Betreiber die Konsequenz, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nicht greifen.

Schlagworte

PFLEGEDIREKTOR PERSONALRAT EINSTELLUNG BETREIBER UNTERNEHMEN BETRIEB Kassel Beschluss Pflegedienstleitung Leitende Angestellte Gemäß Absatz Betrvc Arbeitsgericht Einen