CareLit Fachartikel

Eine Pflegedienstleitung ist leitende Angestellte gemäß 5 Absatz 3 BetrVC

Kaminski, R.; · Altenheim, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 30

Dokument
128308
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Kaminski, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
30
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht Kassel hat am 21.01.2011 durch einen Beschluss entschieden, dass eine Pflegedienstleitung eine leitende Angestellte gemäß tj 5 Absatz 3 BetrVC ist (ArbC Kassel, rechtskräftiger Beschluss vom 20.01.2011, 3 BV 8/10). Dies hat für den Betreiber die Konsequenz, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nicht greifen.

Schlagworte

PFLEGEDIREKTOR PERSONALRAT EINSTELLUNG BETREIBER UNTERNEHMEN BETRIEB BELEGSCHAFT ZULASSUNG TELEFON Altenheim Hannover